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Gesetzliche
Bestimmungen
Verkehrsüberwachungssysteme
auf Videobasis werden in Österreich in Zivilstreifenfahrzeuge der Polizei
bzw. Gendarmerie eingebaut, dienen zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen
und zur Aufzeichnung von anderen gravierenden Verkehrsübertretungen wie
z.B. gefährliches Kolonnenspringen, Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überfahren
von Sperrlinien und Kurvenschneiden. Die Verkehrsvergehen werden mit allen
notwendigen Daten, wie Datum, Uhrzeit, Geschwindig-keit etc., aufgezeichnet.
Nach der Anhaltung des Fahrzeuglenkers kann dieser Filmausschnitt dem
Fahrzeuglenker an Ort und Stelle über den im Streifenfahrzeug eingebauten
Monitor vorgeführt werden. Sollte jedoch auf Grund der Schwere der gesetzten
Verkehrsübertretung oder mangels einer Anhaltung eine Anzeigeerstattung
notwendig werden, können am Stützpunkt des Streifenfahrzeuges (oder im
Streifenfahrzeug selbst) von dem Videofilm, die für den Tatbestand der
gesetzten Übertretung entscheidenden Phasen (Standbilder) mit einem Farb-Video-Printer
ausgedruckt und der jeweiligen Anzeige beigeheftet werden.
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