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EICHZULASSUNGEN

 


Gesetzliche Bestimmungen

Verkehrsüberwachungssysteme auf Videobasis werden in Österreich in Zivilstreifenfahrzeuge der Polizei bzw. Gendarmerie eingebaut, dienen zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und zur Aufzeichnung von anderen gravierenden Verkehrsübertretungen wie z.B. gefährliches Kolonnenspringen, Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überfahren von Sperrlinien und Kurvenschneiden.

Die Verkehrsvergehen werden mit allen notwendigen Daten, wie Datum, Uhrzeit, Geschwindig-keit etc., aufgezeichnet. Nach der Anhaltung des Fahrzeuglenkers kann dieser Filmausschnitt dem Fahrzeuglenker an Ort und Stelle über den im Streifenfahrzeug eingebauten Monitor vorgeführt werden.

Sollte jedoch auf Grund der Schwere der gesetzten Verkehrsübertretung oder mangels einer Anhaltung eine Anzeigeerstattung notwendig werden, können am Stützpunkt des Streifenfahrzeuges (oder im Streifenfahrzeug selbst) von dem Videofilm, die für den Tatbestand der gesetzten Übertretung entscheidenden Phasen (Standbilder) mit einem Farb-Video-Printer ausgedruckt und der jeweiligen Anzeige beigeheftet werden.


             
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