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EICHZULASSUNGEN
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Video-Verkehrsüberwachungssysteme (Tachometer) unterliegen der Eichpflicht (Maß- und Eichgesetz 1950), das heißt, daß diese Systeme vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, A-1163 Wien, Artlgasse 35, zur Eichung zugelassen und geeicht sein müssen. Bislang wurde die Eichung in folgenden Ländern zugelassen:
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